EnEV und EEWärmeG


Allgemeine Informationen über die Verordnung der ENEV vom 18.11.2013

 

Hauptanforderungen / Nachweise und bedingte Anforderungen:

 

Zitat - "... diese Verordnung soll dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht wird... "

 

 

 

Verordnung zur Änderung der EnEV vom 18.11.2013 /

Anforderungen im Altbau:

 

§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden

 

Anforderungsgrößen für §9 ( bedingete Anforderungen )

- U-Wert                 in W/(m²K) oder

- QP`, HT` bzw. UM       in kWh/(m²K)

 

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ ......

§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 24 Ausnahmen

§ 25 Befreiungen