Allgemeine Informationen über die Verordnung der ENEV vom 18.11.2013
Hauptanforderungen / Nachweise und bedingte Anforderungen:
Zitat - "... diese Verordnung soll dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht wird... "
Verordnung zur Änderung der EnEV vom 18.11.2013 /
Anforderungen im Altbau:
§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
Anforderungsgrößen für §9 ( bedingete Anforderungen )
- U-Wert in W/(m²K) oder
- QP`, HT` bzw. UM in kWh/(m²K)
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
§ ......
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Befreiungen