Sanierungsmaßnahmen von hinterlüfteten und nicht hinterlüfteten Fassaden nach ENEV, einschl. Sanierungsmaßnahmen gemäß ENEV §24
Ausnahme und §25 Befreiungen
Erneuerung und Sanierung von Fassadenbekleidung aus Winkel- und Doppelstehfalzblechen und Aluminiumblechen